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   BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05   

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https://dejure.org/2006,8058
BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - 4 StR 472/05 (https://dejure.org/2006,8058)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Notwendigkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Drogenmissbrauch und der begangenen Tat: Äußerung der hangbedingten Gefährlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Drogenmissbrauch und der Tat als Voraussetzung für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Voraussetzung einer hangbedingten Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05
    Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05
    Nach dem Wegfall des die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründenden Tatvorwurfs des versuchten Totschlags verweist der Senat die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH NJW 1994, 3304, 3305; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 42).
  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sie muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 11. September 1990 -1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05, NStZ-RR 2006, 204).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.07.2020 - 5 Ks 104 Js 459/19

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Abschiebung, Erkrankung, Vergewaltigung,

    Die Tat muss also in dem Hang ihre Wurzel finden und Symptomwert für den Hang des Täters zu Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Beschluss v. 09.03.2006, Az. 4 StR 472/05, Zif. 2 - zitiert nach iuris).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 18/19

    Begründetheit einer Revision im Strafprozess; Vorliegen des für eine

    Der für eine Unterbringung nach § 64 StGB erforderliche symptomatische Zusammenhang liegt vor, wenn die Anlasstat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05; NStZ-RR 2006, 204).
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